Verleihung des Doktorand:innen-Preises an Stefan Kosak

Die Fachgruppe Kommunikation und Medienethik der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft hat für das Jahr 2023 zum zweiten Mal einen Doktorand:innen-Preis ausgeschrieben. Im Rahmen der Fachgruppentagung 2024 in München wurde der Preis an Stefan Kosak von der Hochschule für Philosophie verliehen, der für seinen Aufsatz „Medienethische Überlegungen zum Umgang mit Online-Hatespeech“ ausgezeichnet wurde.

Der Preisträger Stefan Kosak (u.l.) neben dem Juryvorsitzenden Christian Schicha. Im Hintergrund (v.l.n.r.) Jury-Mitglied Rüdiger Funiok, die Fachgruppensprecher:innen Lars Rademacher und Claudia Paganini und Jury-Mitglied Laura Martena.In seinem Aufsatz setzt sich Kosak mit Blick auf die Verbreitung von Hassbotschaften im Internet mit der Frage nach dem richtigen Umgang auseinander, wobei er insbesondere das systematische Löschen von Hassbotschaften durch die Plattformbetreiber:innen kritisch beleuchtet.  Eine grundlegende Definition von Hatespeech zeigt dabei, dass das Empfinden von Hass in einer tiefen Abneigung gegenüber Eigenschaften anderer Personen wurzelt. Im Internet entfaltet die Verbreitung von Hassbotschaften dabei eine besonders schädliche Wirkung, nicht nur für die Betroffenen, sondern für die Gesellschaft insgesamt.

Ausgehend hiervon argumentiert Kosak in Anlehnung an John Stuart Mills klassisches Argument zur Verteidigung der Meinungsfreiheit, dass ein systematisches Löschen von Hassbotschaften bedeutende Nachteile mit sich bringt und daher nicht als bevorzugte Maßnahme gegen die Verbreitung von Online-Hatespeech herhalten kann. Als Alternative schlägt er eine Strategie der Gegenrede vor, die Politik, Plattformbetreiber:innen und Zivilgesellschaft dazu auffordert, Online-Hatespeech mittels inhaltlicher Repliken zu begegnen.

In seiner Laudatio betonte Prof. Christian Schicha als Vorsitzender der Jury, dass der Text „treffsicher die relevanten psychologischen und sozialen Aspekte heraus[stellt]. Er benennt in ausführlicher Weise Begründungen für deren ethische Beurteilung, vor allem demokratietheoretischer Art.“ Hierdurch erinnere der Text „an den Wert der Redefreiheit für die demokratische Meinungsbildung gerade auch dann, wenn sich diese Meinungen als problematisch erweisen.“

 

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