Ethik der öffentlich-rechtlichen Medien – Sammelband erschienen

Der 60. Band des Jahrbuchs für Christliche Sozialwissenschaften greift die lebhaften und kontrovers geführten Auseinandersetzungen rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf und fragt nach einem Zusammenspiel von gelingender Demokratie und einem unabhängigen öffentlichen Rundfunk.

Durch populistische Diffamierungen, Framing-Debatten, politische Instrumentalisierungen und Zensierungen, bis hin zu Übernahmeversuchen öffentlich-rechtlicher Medienanstalten sind „die Öffentlich-Rechtlichen“ unter massiven Druck geraten. Dem gegenüber steht ein großes gesellschaftliches Bedürfnis nach „Unabhängigkeit“ und (weltanschaulicher) „Neutralität“ der medialen Vermittlung und Aufbereitung von Informationen.

Das erste Kapitel greift den vielschichtigen Bereich der öffentlich-rechtlichen Medien auf:

1. Ouvertüre

2. Forschungsbeiträge

3. Literaturüberblick

In diesem Kontext beleuchtet der aktuelle Band des JCSW unter rechtlichen/rechtsethischen, medien- und sozialethischen sowie politik- und kommunikationswissenschaftlichen Aspekten grundlegende Optionen einer politischen Ethik der Mediengesellschaft und der (Medien-)Demokratie.

Hier finden sie die vollständige Inhaltsangabe des Werkes.

Dokumentation des Fachgespräches „Diskriminierungsrisiken durch Verwendung von Algorithmen“

Am 16. September 2019 hat in Berlin ein Fachgespräch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Thema antidiskriminierungsrechtlicher Herausforderungen durch Algorithmen stattgefunden.

Algorithmen fällen oder bereiten Entscheidungen vor, die Menschen in ihren Chancen und Möglichkeiten massiv nachteilig beeinflussen können. In Zukunft werden sie dies in immer mehr Fällen tun wie zum Beispiel in Bewerbungsverfahren, bei der Vergabe von Wohnraum, in der Kreditwirtschaft oder in der Medizin.

Die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geförderte Studie des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse am Karlsruher Institut für Technologie hat dutzende Fallbeispiele analysiert und ist zu dem klaren Entschluss gekommen, dass erhebliche Diskriminierungsrisiken bestehen.

Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, geht deshalb davon aus, dass diese technische Entwicklung auch den Tätigkeitsbereich der Antidiskriminierungsarbeit zentral verändern werde. Nach Franke sollte man daher bei einer Diskussion über den Schutz vor Diskriminierung durch Algorithmen auch über das bestehende Antidiskriminierungsrecht insgesamt sprechen, da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Grundlage der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien bereits heute eine klare Antwort gibt auf die Frage, wo unsere Gesellschaft mögliche Diskriminierung keinesfalls hinnehmen will.

In diesem Kontext werden daher folgende Fragen gestellt:

  • Welche Möglichkeiten der Überprüfung von Entscheidungskriterien algorithmischer System muss es zwingend geben?
  • Welche Dokumentationspflichten sind zu diesem Zweck unerlässlich?
  • Wie kann präventiv verhindert werden, dass nach dem AGG verbotene Gründe direkt oder indirekt in Entscheidungen im Arbeitsleben oder beim freien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einfließen?
  • An wen könnten sich Betroffene wenden?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes möchte dabei mit allen an diesen Fragen Interessierten ins Gespräch kommen und dabei ihre Expertise im Bereich des Antidiskriminierungsrechts anbieten. Hier können Sie auf die vollständige Dokumentation des Fachgespräches zugreifen.